Auslobung Kunst- und Kulturpreis des Vereins Pasinger Mariensäule e.V. 2020

„In diesem - vor allem auch für Künstlerinnen und Künstlern besonders schwierigen Jahr, ist es uns ein besonderes Bedürfnis, diese Möglichkeit der Anerkennung und auch finanziellen Unterstützung möglichst vielen bekannt zu machen. Die Preise sind mit jeweils 1.500.-€ dotiert und werden - hoffentlich - in einer festlichen Veranstaltung Anfang Dezember 2020 verliehen. Die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, den 13. September 2020.”

Der Verein „Pasinger Mariensäule“ wurde 1977 mit dem Ziel gegründet, mit der Renovierung und Wiederaufstellung der Pasinger Mariensäule auf dem Marienplatz, Pasing ein markantes Zentrum zu geben.
Nach Erfüllung des ursprünglichen Vereinszwecks hat sich der Verein zum Ziel gesetzt, Kultur und Kunst in Pasing zu fördern. Als Pasinger Kulturverein werden Kunst- und Kulturprojekte gefördert und alle zwei Jahre die Pasinger Kunst- und Kulturpreise vergeben.

Vergabegegenstand
Die Kunst- und Kulturpreise werden ohne Bindung an eine bestimmte Kunstsparte vergeben. Mit dem Preis ist beabsichtigt, herausragende künstlerische Leistungen zu würdigen, die aus allen denkbaren Sparten des künstlerischen Schaffens - Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur sowie Spielarten des spartenübergreifenden Kunstschaffens erwachsen sein können.

Der Kunstpreis wird in den klassischen Sparten vergeben:

  • Malerei/Bildende Kunst
  • Literatur/Lyrik
  • Fotographie/Film/Video
  • neue Ausdrucksformen wie z.B. Performance
  • Komposition

Der Kulturpreis wird für Handlungen und Verdienste im kulturellen Bereich vergeben:

beispielsweise: Musik, Theater, Tanz, Orchester

Dotierung
Es werden ein Kunstpreis, ein Kulturpreis sowie ein Förderpreis vergeben.
Alle Preise sind mit jeweils

1500.-€ dotiert.

Der Förderpreis wendet sich vor allem an jüngere Künstlerinnen und Künstler, wobei das Alter von 30 Jahren nicht überschritten sein soll.
Die Jury kann in begründeten Fällen die Preise auch teilen.

Auslobung und Bewerbungsfrist
Die Auslobung des Bewerbungsverfahrens erfolgt jeweils ab März des jeweiligen Jahres. Die Bewerbungsunterlagen sind bis Sonntag, den 13. September 2020 einzureichen.

Das Juryverfahren selbst wird innerhalb der nachfolgenden vier Wochen durchgeführt. Der Termin für das Juryverfahren hängt davon ab, ob nach der Bewerbungsfrist weiterer Informationsbedarf zu den Bewerbungsunterlagen besteht.

Bewerberinnen und Bewerber
Um die Pasinger Kunstpreise können sich folgende Künstlerpersönlichkeiten bewerben:
- solche, die in Pasing, dem Münchner Westen und dem Würmtal und seinem Einzugsgebiet leben und arbeiten,
- solche, die in Pasing geboren und aufgewachsen sind,
- solche, die in ihrem Kunstschaffen einen erkennbaren und überzeugenden Bezug zu Pasinger Kultureinrichtungen haben.

Es sind Selbstbewerbungen wie auch Vorschläge möglich. Bei Vorschlägen ist dafür zu sorgen, dass die unter Punkt „Bewerbungsverfahren“ genannten Unterlagen mit eingereicht werden.

Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung sind untenstehende Voraussetzungen zwingend einzuhalten:

  1. Die Bewerbung erfolgt in Form einer Präsentationsmappe in maximaler Größe von DIN A4,
    welche die Bewerbungsunterlagen enthält.
  2. Zu den Bewerbungsunterlagen zählt verbindlich eine detaillierte, chronologische Darstellung
    des künstlerischen Werdegangs, beginnend mit der künstlerischen Ausbildung. (1 Seite)
  3. Bewerbungen aus den Bereichen Musik, Literatur, Theater, Film, etc. enthalten wahlweise
    ausschließlich Zeugnisse, Kritiken und / oder Gutachten der bisherigen künstlerischen Arbeit. (maximal 4 Seiten)
    Demonstrationsmaterialien wie Demo-Kassetten, Bücher, CDs und dergleichen können zunächst nicht berücksichtigt werden. Bei etwaigem weitergehendem Informationsbedarf können entsprechende Demonstrationsmaterialien von der Jury nachgefordert werden.
  4. Bewerbungen aus den Bereichen Bildende Kunst, Design, Bühnenbild etc. können bis zu
    10 Abbildungen enthalten. Davon soll ein Teil den künstlerischen Werdegang und ein weiterer den aktuellen Stand (ungefähr 5 Abbildungen) der künstlerischen Arbeit dokumentieren.

Auch hier können bei Bedarf zusätzliche Informationsmaterialien (z.B. ­) nachgefordert werden.

Falls vorhanden, kann gerne auf eine Homepage verwiesen werden. Dies ist kein Ersatz für obenstehende Voraussetzungen.

Bewerberinnen und Bewerber
Um die Pasinger Kunstpreise können sich folgende Künstlerpersönlichkeiten bewerben:
- solche, die in Pasing leben und arbeiten,
- solche, die in Pasing geboren wurden,
- solche, die in der näheren Umgebung Pasings, z.B. entlang der Würm leben und arbeiten
sowie
- solche, die in ihrem Kunstschaffen in Beziehung zu Pasinger Kultureinrichtungen stehen.

Es sind Selbstbewerbungen wie auch Vorschläge möglich. Bei Vorschlägen ist dafür zu sorgen, dass die unter Punkt „Bewerbungsverfahren“ genannten Unterlagen mit eingereicht werden.

Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren und die Festlegung der Preisträger erfolgt nach gründlicher Sichtung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und Beratung durch Juryentscheid.
Ein einvernehmliches, einstimmiges Votum der Jury wird angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, da mehrere Persönlichkeiten alternativ zur Wahl stehen, entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Allerdings muss auf den oder die künftigen Preisträger mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

Die Preisvergabe

Die öffentliche Bekanntgabe der Preisträger erfolgt anlässlich des Pasinger Wildessens Anfang November des jeweiligen Jahres. Die öffentliche Preisverleihung findet Anfang Dezember des jeweiligen Jahres im Pasinger Rathaussaal statt.

Dem Preisträger wird eine Präsentation des künstlerischen Werkes im Rahmen einer Ausstellung o.ä. im Pasinger Rathaus ermöglicht.

Die Jury
Die Jury besteht aus Persönlichkeiten, die sowohl die kulturell-gesellschaftlichen Belange Pasings
als auch die fachliche Kompetenz in den wichtigen Kultursparten repräsentieren.
Bei der Zusammensetzung der Jury wird unterschieden zwischen a. stimmberechtigten und b. beratenden Mitgliedern.
Mitglieder des Vorstands des Vereins nehmen lediglich in beratender Funktion an der Jurysitzung teil.

Einreichung:

Bewerbungen sind vollständig bei der Vorsitzenden des Vereins Pasinger Mariensäule e.V. bis Sonntag, 13. September 2020 einzureichen.

Maria Osterhuber-Völkl
Paosostr.16
81243 München

Sämtliche Unterlagen werden selbstverständlich nach der Jurierung zurückgegeben.